Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Werkstattdesk · Stand: 11. Oktober 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Anbieter von Werkstattdesk ist AxisR UG (haftungsbeschränkt), Erlanger Str. 180, 90765 Fürth, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Francisc Santiago Constantin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Fürth unter HRB 22330, USt-IdNr. DE459644157 (nachfolgend „Anbieter").

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Werkstattdesk. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommt nicht zustande.

(3) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Werkstattdesk als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die Dauer des Vertrages sowie die Speicherung der dabei entstehenden Daten. Ein Erwerb der Software findet nicht statt.

(4) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Mit der Registrierung erhält der Kunde einen kostenlosen Testzugang für 14 Tage. Für die Testphase werden keine Zahlungsdaten erhoben. Sie endet automatisch und geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über.

(2) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde in der Anwendung einen Tarif auswählt und den Bezahlvorgang abschließt. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Tarifs.

(3) Der Anbieter kann einzelnen Kunden zeitlich begrenzte Sonderkonditionen einräumen (etwa einen Gründer-Bonus für neu gegründete Betriebe). Diese gelten nur für den ausdrücklich zugesagten Zeitraum und nur für den jeweiligen Kunden; anschließend gilt der reguläre Preis des gewählten Tarifs. Ein Anspruch auf Einräumung besteht nicht.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Welche Funktionen dem Kunden zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus der Tarifübersicht in der Anwendung und auf der Website des Anbieters in der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassung.

(2) Der Anbieter entwickelt Werkstattdesk laufend weiter. Er darf den Leistungsumfang ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Die Internetverbindung des Kunden und dessen Endgeräte sind nicht Vertragsgegenstand.

(4) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Nicht als Ausfall gelten Wartungsfenster, die der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher ankündigt und in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten legt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der Anwendung ausgewiesenen Preise. Zum Stand dieser Bedingungen sind dies:

  • Start — 39 € monatlich oder 390 € jährlich
  • Werkstatt — 89 € monatlich oder 890 € jährlich
  • Betrieb — 129 € monatlich oder 1.290 € jährlich

(2) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter ist umsatzsteuerpflichtig (USt-IdNr. DE459644157); die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG findet keine Anwendung.

(3) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig — bei monatlicher Zahlung zu Beginn des Monats, bei jährlicher Zahlung zu Beginn des Vertragsjahres. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen für den Zahlungsvorgang.

(5) SEPA-Lastschrift. Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er dem Anbieter bzw. dem Zahlungsdienstleister ein SEPA-Firmen- oder SEPA-Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf mindestens zwei Kalendertage vor Belastung verkürzt. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde.

(6) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab der nächsten Abrechnungsperiode. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnungsperiode entspricht dem gewählten Zahlungsintervall (monatlich oder jährlich).

(2) Beide Parteien können den Vertrag zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht; maßgeblich ist der Zugang der Kündigung vor Ablauf der Periode. Die Kündigung ist jederzeit in der Anwendung über die Abo-Verwaltung möglich.

(3) Bei jährlicher Zahlung endet der Vertrag zum Ende des bezahlten Vertragsjahres. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nicht, soweit der Anbieter die Leistung angeboten hat.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über die Abo-Verwaltung in der Anwendung genügt.

§ 6 Was nach Vertragsende mit den Daten geschieht

(1) Nach Ende der bezahlten Periode bleiben die Daten des Kunden 30 Tage lesend zugänglich: Der Kunde kann sie einsehen und exportieren, aber nicht mehr ändern.

(2) Danach wird der Zugang gesperrt. Die Abrechnungsseite bleibt erreichbar, damit der Kunde jederzeit einen neuen Tarif buchen kann.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Daten zu exportieren, die er über das Vertragsende hinaus benötigt, insbesondere aufbewahrungspflichtige Unterlagen — Rechnungen und andere Buchungsbelege: 8 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO; § 14b UStG); Bücher und Aufzeichnungen wie das Kassenbuch: 10 Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO), jeweils ab dem Schluss des Kalenderjahres. Der Anbieter weist in der Anwendung auf die Frist nach Absatz 1 hin.

(4) Eine endgültige Löschung der Daten erfolgt 60 Tage nach Sperrung des Zugangs, ausgenommen das Archiv nach Absatz 5. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(5) In Tarifen mit Cloud-Archiv (ab Paket „Werkstatt") bleiben Rechnungen, Buchungsbelege, Kassenbuch und GoBD-Archiv samt den dafür nötigen Stammdaten, das Änderungsprotokoll und die für den Abruf des Archivs nötigen Anmeldedaten nach Vertragsende gesperrt gespeichert, bis zum Ende des 10. Kalenderjahres nach Vertragsende. Bis dahin ist das GoBD-Archiv als Download abrufbar (Rechnungen, Buchungsbelege und Kassenbuch samt den dafür nötigen Stammdaten); das Änderungsprotokoll wird auf Anfrage bereitgestellt. Absatz 3 und § 7 Abs. 4 bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Für jede Person, die mit der Software arbeitet, ist ein eigenes Benutzerkonto anzulegen.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in die Software einstellt. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten berechtigt ist.

(3) Der Kunde nutzt die Software nicht rechtswidrig und unternimmt nichts, was die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt.

(4) Steuer- und handelsrechtliche Pflichten des Kunden — insbesondere die ordnungsgemäße Buchführung und die Aufbewahrung nach §§ 140 ff. AO und § 257 HGB — bleiben seine eigenen. Die Software unterstützt ihn dabei; sie übernimmt diese Pflichten nicht.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.

(3) An seinen eigenen Daten behält der Kunde sämtliche Rechte. Der Anbieter verarbeitet sie nur, soweit es für die Erbringung der Leistung erforderlich ist, und im Rahmen des Vertrages zur Auftragsverarbeitung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter stellt die Software in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand bereit und erhält sie in diesem Zustand. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Künstliche Intelligenz („Jessica")

(1) In den dafür vorgesehenen Tarifen stehen KI-gestützte Funktionen zur Verfügung. Sie erzeugen Vorschläge — etwa zu Positionen, Preisen oder Texten — und ersetzen weder die fachliche Prüfung durch den Kunden noch dessen Entscheidung.

(2) Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor Verwendung, insbesondere bevor es Grundlage einer Rechnung, eines Angebots oder einer Mitteilung an dessen Kunden wird. Eine Gewähr für die Richtigkeit KI-erzeugter Inhalte übernimmt der Anbieter nicht.

(3) Für die Verarbeitung durch den beauftragten KI-Dienstleister gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 12 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet — insbesondere Daten der Kunden, Fahrzeughalter und Mitarbeiter des Kunden — gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden zur Begründung und Abwicklung dieses Vertrages ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürth, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO).

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Kontakt

AxisR UG (haftungsbeschränkt)
Erlanger Str. 180
90765 Fürth, Deutschland
Telefon 0176 34489773 · E-Mail info@werkstattdesk.pro